{"id":186,"date":"2024-10-23T18:17:11","date_gmt":"2024-10-23T16:17:11","guid":{"rendered":"http:\/\/badfreunde-ebersbach.de\/?p=186"},"modified":"2024-10-24T20:50:10","modified_gmt":"2024-10-24T18:50:10","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/badfreunde-ebersbach.de\/?p=186","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>$1 <\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Badfreunde Ebersbach 1908&#8220; und hat seinen Sitz in 02730 Ebersbach-Neugersdorf.<\/p>\n\n\n\n<p>Er ist beim Vereinsregister Dresden eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>$2 <\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u00bbSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u00ab der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur zu Satzungszwecken verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Keine Person darf durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>$3<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung des Badebetriebes im Bereich Grundst\u00fcckspflege, Werterhaltung und Kassent\u00e4tigkeit. Zweck des Vereines ist weiterhin die Unterst\u00fctzung der Allgemeinheit durch die F\u00f6rderung des Schwimmsports und die F\u00f6rderung der Heimatpflege durch die Bewahrung der Tradition des historischen Freibads in Ebersbach-Neugersdorf \/ Ortsteil Ebersbach und seine dauerhafte Erhaltung f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Badebetrieb. Sein Ziel ist es, die Attraktivit\u00e4t des Freibads zu erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>Umfang und Art der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten im Freibad Ebersbach finden in Absprache mit der Stadt Ebersbach-Neugersdorf oder dem zuk\u00fcnftigen Tr\u00e4ger des Bades und\/bzw. mit dem\/der zust\u00e4ndigen Schwimmmeister\/in statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ziele des Vereins werden durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Zuwendungen, Zusch\u00fcsse, ehrenamtliche Leistungen und andere Formen \u00f6ffentlicher und privater F\u00f6rderung erreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a74<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliedsantrag erfolgt schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand mit Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift. Der Vorstand entscheidet hier\u00fcber nach freiem Ermessen. Eine Mitteilung von Ablehnungsgr\u00fcnden an den Antragsteller ist nicht erforderlich. Eine Anfechtung gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist der Antrag auch von einem der gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dieser verpflichtet sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Bei beschr\u00e4nkt Gesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere Minderj\u00e4hrigen, ist die Austrittserkl\u00e4rung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt kann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn trotz schriftlicher Mahnung mit Androhung des Ausschlusses der R\u00fcckstand der Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht innerhalb von 2 Monaten beglichen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen und die Satzung des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder und ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den Beschluss zur Ausschlie\u00dfung kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge des Vereins werden in der durch die Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfenden Beitragsordnung festgelegt. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Mitgliedsbeitr\u00e4gen ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>$6<\/p>\n\n\n\n<p>Nur ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen in Vereins\u00e4mter gew\u00e4hlt werden. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Umsetzung der Vereinszwecke aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie haben dar\u00fcber hinaus das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>$7<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<p>die Mitgliederversammlung, <\/p>\n\n\n\n<p>der Vorstand und<\/p>\n\n\n\n<p>eventuell zu bildende Arbeitsgruppen.<\/p>\n\n\n\n<p>$8<\/p>\n\n\n\n<p>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Die Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter der Angabe der Tagesordnung. Eine au\u00dferordentliche Einberufung der Mitgliederversammlung ist m\u00f6glich, wenn dies von 25% aller Mitglieder schriftlich gefordert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Versp\u00e4tet eingehende Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Satzungs\u00e4nderung ist eine Dreiviertelmehrheit, zur Vereinsaufl\u00f6sung eine Neun-Zehntel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereint. Im Falle einer Pattsituation ist eine Stichwahl zwischen den betreffenden Kandidaten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Stimm- und wahlberechtigt ist jedes Mitglied nach Vollendung des 14. Lebensjahres<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Beisitzer.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern auf dei Dauer von zwei Jahren. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Entlastung von Vorstand und Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschlussfassung \u00fcber Anderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn und soweit die Satzungsbestimmungen durch etwaige Auflagen der Finanzverwaltung mi Hinblick auf die Anerkennung als gemeinn\u00fctzig der \u00c4nderung oder die Erg\u00e4nzung des Finanzamtes bed\u00fcrfen sollten, erm\u00e4chtigt die Mitgliederversammlung den Vorstand zur Beschlussfassung \u00fcber die gew\u00fcnschten \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede satzungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a79<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt, welche auch \u00fcber die Anzahl der Vorstandsmitglieder entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Zum Vorstand geh\u00f6ren<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Vorsitzende(r)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Stellvertreter(in)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Kassierer(in)|<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Beisitzer(in)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird jeweils f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Eine Blockwahl ist dabei m\u00f6glich. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur ordentliche Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und ist f\u00fcr die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens verantwortlich. F\u00fcr die Mittelverwendung ist ein Mehrheitsbeschluss der Vorstandsmitglieder notwendig<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Buchf\u00fchrung und Erstellung des Jahresberichts.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Absprachen \u00fcber die zu erbringenden ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a710<\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitsgruppen sind Organe des Vereins und werden je nach Erfordernis gebildet. Ihnen hat jeweils ein Vorstandsmitglied vorzustehen. In Arbeitsgruppen k\u00f6nnen auch Nichtmitglieder mitarbeiten, sofern sie den Bestimmungen der Satzung unterliegen und sich mit ihrem Handeln der Billigung des Vorstands vergewissern.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a711<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Neun-Zehntel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen nach Zustimmung durch das Finanzamt und einer Sperrfrist von 1Jahr an die Stadt Ebersbach-Neugersdorf, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar zur F\u00f6rderung des Schwimmsports der Freib\u00e4der in Ebersbach-Neugersdorf zu verwenden hat. Kann dieser Zweck nicht mehr erf\u00fcllt werden, ist das Vereinsverm\u00f6gen f\u00fcr einen unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zweck zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird, bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, oder der Verein seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n\n\n\n<p>$12<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet ausschlie\u00dflich mit seinem Verm\u00f6gen. Eine pers\u00f6nliche Haftung von Vereinsmitgliedern, auch die des\/der Vorsitzenden, seines\/ihrer Stellvertreters\/in, des\/der Kassiere\/in und des\/der Beisitzer\/in werdenausgeschlossen, es sei denn, dass vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a713<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mailadresse, eventuell Bankverbindung). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert (DS-GVO).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Datenschutzerkl\u00e4rung wird bei Eintritt in den Verein ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n<p>$14<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung wurde am Donnerstag, den 11.01.2024 beschlossen. Sie tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"http:\/\/badfreunde-ebersbach.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Mitgliedsantrag_Badfreunde_1908_eV__v01.pdf\" data-type=\"link\" data-id=\"http:\/\/badfreunde-ebersbach.de\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/CCF_000136.pdf\">Satzung als Download<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>$1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Badfreunde Ebersbach 1908&#8220; und hat seinen Sitz in 02730 Ebersbach-Neugersdorf. 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